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Immobilienrecht

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Wir vertreten Sie – als Vermieter oder als Mieter –in allen Bereichen des Mietrechts und des Immobilienrechts, insbesondere bei Rechtsdurchsetzung von mietrechtlichen oder eigentumsrechtlichen Ansprüchen vor Gericht.

Wir übernehmen weiters insbesondere die Errichtung von Mietverträgen, Kaufverträgen, Übergabsverträgen sowie jeder Art sowie Wohnungseigentumsverträgen.

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