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Erbrecht und Letztwillige Verfügungen

Erbrecht und Letztwillige Verfügungen

Wir sind uns bewusst, dass gerade ein Todesfall oftmals mit einer großen emotionalen Belastung einhergeht. Gerade deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie diesbezüglich mit der größtmöglichen Sensibilität zu vertreten bzw. zu unterstützen.

Insbesondere unterstützen bzw. vertreten wir Sie bei

  • der Errichtung eines Testaments bzw. anderer letztwilliger Verfügungen;
  • Gerichtsverfahren im Hinblick auf Erbstreitigkeiten;
  • der Abwicklung von Verlassenschaftsverfahren.